Das neue Gesetz zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bringt signifikante Neuerungen im Bereich der Wärmepumpenförderung mit sich, die für Antragsteller besonders attraktiv sind. Die Basisförderung für den Einbau von Wärmepumpen beträgt einheitlich 30% für alle Antragsteller. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Förderung durch drei spezifische Boni weiter zu erhöhen.
Ein wichtiger Bestandteil der Förderung ist der Effizienzbonus von 5 %. Dieser wird Antragstellern gewährt, die für ihre Wärmepumpen natürliche Kältemittel oder erneuerbare Wärmequellen wie Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen. Zusätzlich ist ein Klimageschwindigkeitsbonus vorgesehen. Dieser ermöglicht bis zum Ende des Jahres 2028 einen zusätzlichen Förderbetrag von 20 %. Danach sinkt dieser Bonus alle zwei Jahre um 3%, bis er im Jahr 2037 komplett ausläuft. Um diesen Bonus zu erhalten, müssen Sie eine bestehende Öl-, Kohle-, Gas-, Etagen- oder Nachtspeicherheizung oder eine über 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung durch eine Wärmepumpe ersetzen lassen. Die entsprechende Anlage muss fachgerecht demontiert und entsorgt werden.
Für selbstnutzende Eigentümer mit einem Einkommen unter 40.000 € wird ein Einkommensbonus von 30% angeboten. Es gelten spezifische Obergrenzen für die Förderung von Wohngebäuden. Die förderfähigen Investitionskosten dürfen bis zu 30.000 € für die erste Wohneinheit, 15.000 € für die zweite bis sechste Wohneinheit und 8.000 € ab der siebten Wohneinheit betragen. Die Förderung für Nichtwohngebäude wird auf Basis der Quadratmeter berechnet und die förderfähigen Kosten sind auf 1.000 € pro Quadratmeter gedeckelt.
Die Förderung ist zudem durch maximale Fördersätze begrenzt. Selbstnutzende Eigentümer können bis zu 70 % der Investitionssumme erstattet bekommen, während für nicht-selbstnutzende Eigentümer die Förderung auf maximal 35 % der Investitionssumme begrenzt ist. In einem Szenario, indem selbstnutzende Eigentümer den Klimageschwindigkeitsbonus bis 2028, den Einkommensbonus und den Effizienzbonus kombiniert, könnten theoretisch bis zu 85% der Investitionssumme förderfähig sein. Allerdings ist die Förderung auf maximal 70 % der Investitionssumme begrenzt.