Kommunale Wärmeplanung in Hamburg

Die Stadt Hamburg hat das Ziel, bis 2030 den Anteil der mit Kohle erzeugten Wärme von 64% auf 0% zu senken. Dazu werden das Kohlekraftwerk Wedel nach der Heizperiode 2024/25 (30.04) und das Kohlekraftwerk in Tiefstack spätestens bis 2030 abgeschaltet. Als Ersatz sollen verschiedene lokale Quellen zur Erzeugung von Fernwärme genutzt werden, die das alltägliche Leben der Anwohner kaum beeinflussen. Dazu zählen industriell bedingte Abwärme, die Speicherung von Grundwasser im Sommer und die Verbrennung von Abfällen. Das größte Fernwärmenetz wurde verstaatlicht, um 490.000 Wohneinheiten mit Strom zu versorgen. Dadurch soll eine bessere Luftqualität erreicht und die Anfälligkeit gegenüber externen Schocks sowie die Preisabhängigkeit von fossilen Brennstoffen reduziert werden.

Die Wärmenetzeignungskarte zeigt, welche Anspruchsgruppen für eine Versorgung mit Fernwärme in Frage kommen und wo Fernwärme potenziell wirtschaftlich wäre. So kann die Errichtung und der Betrieb durch den Verkauf und Anschluss finanziert werden. In der Regel  ist dies in dicht bebauten Gebieten der Fall. In Gebieten mit vielen Einfamilienhäusern ist eine dezentrale Wärmeversorgung sinnvoller. 

Voraussichtlich Ende 2024 werden erste Ergebnisse der Wärmeplanung veröffentlicht, die zeigen, wo der Wärmenetzanschluss umgesetzt wird. Verbraucher haben keine Fristen oder Pflichten, es sei denn, die Heizung wird ausgetauscht und es bestehen Anschluss- oder Benutzgebote. Wenn keine solchen Pflichten bestehen, muss bei einer Heizungserneuerung mindestens 15% und ab spätestens 2026 mindestens 65% der Wärme aus erneuerbaren Energien stammen. Um eine BEG-Förderung zu erhalten, ist derzeit ein EE-Nachweis von 65% erforderlich. Kaputte Heizungen dürfen repariert werden, sofern Sie nicht älter als 30 Jahre sind.

Große Kritik besteht bei der Fernwärme an der starken Preisbindung, da ein Lieferantenwechsel kaum möglich ist. Aktuell sind stark ansteigende Preise für Fernwärme zu beobachten, was verschiedene Ursachen hat. Die Preisbremse für Fernwärme ist Ende 2023 ausgelaufen, die steigenden Gaspreise werden nun in die Preise eingerechnet und  ab März wird die MwSt. wieder von 7% auf 19% angehoben. Um die Preise zu deckeln und die Macht der Unternehmen zu begrenzen, wird eine Preisplattform eingeführt. Auf dieser Plattform geben 150 Fernwärmeunternehmen ihre Preise an. Dadurch wird fast der gesamte Markt abgedeckt und es kann eine höhere Transparenz und Vergleichbarkeit geschaffen werden. Wie andere Heizsysteme ist auch die Fernwärme bis zu 70% förderfähig. Neben der Grundförderung von 30%, gibt es einen Einkommensbonus von 30% und einen Klimageschwindigkeitsbonus von bis zu 20%.