Die IFB-Förderung in Hamburg

Staatliche Förderprogramme sollen einen Anreiz bieten, auf erneuerbare Energien umzusteigen. Neben der bundesweiten BEG-Förderung bietet die Stadt Hamburg eine kommunale Förderung durch die Investitions- und Förderbank (IFB) im Bereich „Erneuerbare Wärme” an. Antragsberechtigt für die Förderung sind Grundeigentümer in Hamburg bzw. dinglich Verfügungsberechtigte, kleine, mittlere und große Unternehmen sowie sonstige Unternehmen aus Hamburg und Unternehmen, die durch vertragliche Bestimmungen (Energie)-Dienstleistungen für Dritte in Hamburg erbringen. Antragsteller, die im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bereits einen Klimageschwindigkeits- und/oder Einkommensbonus erhalten haben, sind von der Beantragung lokaler Fördermittel ausgeschlossen. Der maximale Förderbetrag pro Vorhaben beträgt 500.000 €. 

Wenn Sie zu diesen Anspruchsgruppen gehören und bisher keinen Klimageschwindigkeits- oder Einkommensbonus erhalten haben, können Sie in Hamburg verschiedene Wärmepumpensysteme zu unterschiedlichen Konditionen fördern lassen. Für eine elektrisch betriebene Sole/Wasser-Wärmepumpe und eine Wasser/Wasser-Wärmepumpe wird eine Förderung von 125 € je kW Nennwärmeleistung gewährt, jedoch mindestens 5.000 € Für eine elektrisch betriebene Luft/Wasser-Wärmepumpe wird eine Förderung von 90 € je kW Nennwärmeleistung bereitgestellt, jedoch mindestens 3.500 €. Die IFB bestimmt den Zuschuss individuell, sobald die Nennwärmeleistung mehr als 500 kW beträgt. Für den Austausch vorhandener Heizkörper durch einen Niedertemperatur-Heizkörper wird eine Förderung in Höhe von 300 € pro Heizkörper gewährt. Bitte beachten Sie, dass die Förderung der Luft/Wasser-Wärmepumpe nur für Bestandsgebäude und nicht für Neubauten gilt. Andere Arten von Wärmepumpen (Sole/Wasser-Wärmepumpe, Wasser/Wasser-Wärmepumpe) werden sowohl im Neubau als auch im Bestandsbau gefördert.